Mehr Freiheit für Patienten in der EU
Ende Oktober sind – rund zwei Jahre nach Verabschiedung der Richtlinie – die neuen Regeln für die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung innerhalb der Europäischen Union in Kraft getreten. Für die Bürger der 28 EU-Staaten bedeutet das: Sie können in Zukunft frei wählen, ob sie von einem Arzt in ihrem Heimatland oder in einem anderen EU-Staat behandelt werden wollen.
Patienten haben dadurch viele Vorteile wie eine größere Auswahl in der Gesundheitsversorgung und eine leichtere grenzüberschreitende Anerkennung von Verschreibungen. Auch die Gesundheitssysteme profitieren, zum Beispiel kann seltenes Fachwissen nun verstärkt gemeinsam genutzt werden.
Die EU-Kommission unterstützte die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der neuen Richtlinie in nationales Recht intensiv. Auch in Zukunft werde sie sorgfältig überwachen, ob die EU-Staaten ihren Verpflichtungen nachkommen, so EU-Gesundheitskommissar Tonio Borg.
« Zur Übersichtsseite "Aktuelles"